Die Benützungsordnung ist im Download-Bereich abgelegt --> https://www.asholzhausen.at/downloads/

Ergänzung Benützung Sportheim

In Ergänzung der Benutzungsordnung/Tarifordnung der Ballsportanlage hat der Vorstand des ASH festgelegt, dass ab sofort (Juli 2017) und bis auf Widerruf die Benützung des Sportheimes im normalen Betrieb nur mehr Sportvereinsmitgliedern (und nicht mehr allen Bürgern Holzhausens) zusteht. Eine Benutzung durch vereinsfremde Personen ist vom Vorstand zu genehmigen. Eine vorläufige Genehmigung kann ein Mitglied des Vorstandes oder ein Sektionsverantwortlicher erteilen. Es gilt die Tarifordnung. Im Rahmen von ASH-Veranstaltungen steht die Benutzung des Sportheimes auch vereinsfremden Personen zu.